Tempolimits auf europäischen Straßen

Eine Frage, die ich mir jedesmal stelle, wenn es mit dem Wohnwagen in den Urlaub geht. „Wie schnell darf ich fahren?“ Eine Übersicht über die Tempolimits von einigen europäischen Ländern finden Sie im Anschluss.

flagge-oesterreich   Österreich

Im Ortsgebiet: 50 km/h
Kraftfahrzeug außerorts Schnellstraße Autobahn
Motorrad, Pkw 100 km/h 100 km/h 130 km/h
Gespanne bis 3,5t (auch mit Anhänger oder Wohnwagen) 80 km/h 80 km/h 100 km/h

flagge-deutschland   Deutschland

Im Ortsgebiet: 50 km/h
Kraftfahrzeug außerorts Autobahn
Pkw/andere Kfz bis 3,5 t, Wohnmobile bis 3,5t, Motorrad 100 130*
Wohnmobile über 3,5t 80 100
* empfohlene Richtgeschwindigkeit
** für in Deutschland registrierte Gespanne bis 3,5 t mit Ausnahmegenehmigung (Plakette am Anhänger) gilt 100 km/h. Österreichische Gespannfahren können sich bei einer DEKRA Niederlassung in Österreich eine Bestätigung, dass der Anhänger für eine Geschwindigkeit von 100 km/h geeignet ist, aushändigen lassen. Um die benötigte Plakette zu erhalten, ist die Bestätigung bei der deutschen Behörde vorzulegen.Wenn die Sichtweite (z.B. durch Nebel, Regen oder Schneefall) weniger als 50 Meter beträgt, gilt im gesamten Bundesgebiet ein Tempolimit von 50 km/h.

flagge-italien

Italien

Im Ortsgebiet: 50 km/h
Kraftfahrzeug Landstraße Schnellstraße Autobahn
Motorrad bis 149 ccm 90 km/h 90 km/h verboten
Pkw 90 km/h 110 km/h * 130 km/h **
Motorrad über 149 ccm 90 km/h 110 km/h * 130 km/h **
Wohnmobil und Lkw bis 3,5t 90 km/h 110 km/h * 130 km/h **
Pkw mit Anhänger 70 km/h 70 km/h 80 km/h

Alle Führerscheinneulinge mit einem Führerschein der Kat. B dürfen innerhalb der ersten 3 Jahre nach Ausstellung auf Autobahnen nur 100 km/h und auf Schnellstraßen nur 90 km/h fahren.

* Bei wetterbedingten Beeinträchtigungen, wie Regen oder Schneefall, muß die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 110 km/h und auf Schnellstraßen auf 90 km/h (bei Nebel 50 km/h) reduziert werden.
** Auf dreispurigen Autobahnen 150 km/h, falls Beschilderung dies erlaubt.

flagge-kroatien   Kroatien

Im Ortsgebiet: 50 km/h; auf einigen städtischen Schnellstraßen bis 80 km/h, dies ist ausgeschildert
Kraftfahrzeug Landstraße Schnellstraße Autobahn
Motorrad, Pkw,
Wohnmobile bis 3,5t
90 km/h 110 km/h 130 km/h

Für Schulbusse gilt außerorts und auf Autobahnen eine max. Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

Für junge Fahrer (unter 25 Jahren) gelten verringerte Höchstgeschwindigkeiten: 80 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 120 km/h auf Autobahnen. Achtung: Diese Regelung gilt nur für kroatische Staatsangehörige. Um jedoch Probleme mit den kroatischen Beamten zu vermeiden, wird empfohlen, dass auch österreichische Junglenker diese Regelung berücksichtigen! Personen unter 24 Jahren ist es nicht gestattet, mehrspurige Fahrzeuge mit mehr als 75 kW (102 PS) und/oder Motorräder mit mehr als 25 kW (34 PS) zu lenken. Achtung: Diese Verordnung gilt zwar nur für kroatische Fahrzeuglenker, um jedoch Probleme mit den kroatischen Beamten zu vermeiden, wird empfohlen, dass auch österreichische Lenker diese Regelung berücksichtigen!

 

flagge-slowenien   Slowenien

Im Ortsgebiet: 50 km/h
Kraftfahrzeug außerorts Schnellstraße Autobahn
Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5t 90 km/h 110 km/h 130 km/h
Gespanne bis 3,5t (auch mit Anhänger oder Wohnwagen) 90 km/h 100 km/h 100 km/h

Bei Sichtweiten unter 50 m beträgt die maximale Höchstgeschwindigkeit auf allen Straßen 50 km/h.

flagge-ungarn   Ungarn

Im Ortsgebiet: 50 km/h
Kraftfahrzeug außerorts Schnellstraße Autobahn
Motorrad, Pkw,
Wohnmobil bis 3,5 t
90 km/h 110 km/h 130 km/h

Überholverbot gilt in Kurven, vor Kreuzungen, Bahnübergängen und Fußgängerüberwegen.

 

flagge-bulgarien   Bulgarien

Im Ortsgebiet: 50 km/h
Kraftfahrzeug außerorts Autobahn
Motorrad 80 km/h 100 km/h
Pkw, Wohnmobile bis 3,5t 90 km/h 130/140 km/h*
* 140 km/h gilt nur für neu gebaute Autobahnstrecken, welche die moderne Sicherheitsvorschriften erfüllen. Beschilderung beachten.

flagge-polen   Polen

Im Ortsgebiet: zwischen 5 und 23 Uhr 50 km/h,
zwischen 23 und 5 Uhr
60 km/h.
In einigen Stadtzentren wie Warschau ist generell ein Tempolimit von 50 km/h ausgeschildert.

Kraftfahrzeug Land-/Schnellstraße Autobahn
Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5t 90/120 km/h 140 km/h
In einigen Stadtzentren wie z.B. Warschau ist generell ein Tempolimit von 50 km/h ausgeschildert. Bei Abschleppfahrten: Tempolimit im Ort: 30 km/h, auf Überlandstraßen 60 km/h.

flagge-daenemark   Dänemark

Im Ortsgebiet: 50 km/h
Kraftfahrzeug außerorts Autobahn
Motorrad***, Pkw, Wohnmobil bis 3,5t 80 km/h** 110/130 km/h*
Pkw mit Anhänger, 70 km/h 80 km/h

* auf gekennzeichneten Autobahnen (z.B. rund um Kopenhagen und andere größere Städte gelten 110 km/h)
** auf gekennzeichneten Abschnitten 90 km/h
*** Motorrad mit Anhänger auf Autobahnen 80 km/h

 

 

 

 

 

flagge-norwegen   Norwegen

Im Ortsgebiet: 50 km/h
Kraftfahrzeug Land-/Schnellstraße Autobahn
Motorrad, Pkw,
Wohnmobile bis 3,5 t
80 km/h 90 km/h / 100 km/h*
Motorräder mit Anhänger**,
Pkw mit Anhänger***
80 km/h 80 km/h
* Beschilderung beachten (nur auf zwei Strecken in Ost-Norwegen gilt Tempo 100)
** 60 km/h gilt für Gespanne mit ungebremstem Anhänger, wenn das aktuelle Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 300 kg beträgt.Besondere Verkehrsschilder Forbikjøring forbudt = Überholverbot gjennomkjøring forbudt = Durchfahrt verboten kjør sakte = langsam Fahren omkjøring = Umleitung svake kanter = Fahrbahnrand nicht befahrbar.

flagge-schweden   Schweden

Geschwindigkeitsbeschränkungen werden nicht nach Straßentyp bestimmt. Ausschlaggebend für die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit sind die Beschaffenheit und die Sicherheit der Straße.

Im Ortsgebiet: 30-60 km/h*

Kraftfahrzeug außerorts* Autobahn*
Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5t 60-100 km/h 90-120 km/h
Pkw mit Anhänger** 80 km/h 80 km/h
* Beschilderung beachten, ** jedoch bei ungebremsten Anhängern Tempolimit von 40 km/h (auch Ortsgebiet) wenn: – der Anhänger beladen ist und sein zulässiges Gesamtgewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt – der Anhänger leer ist und sein Leergewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt, *** mit Eintrag „Sonder Kfz Wohnmobil“, bei Eintrag „Lkw“ gilt niedrigeres Tempolimit.

flagge-finnland   Finnland

Im Ortsgebiet: 50 km/h
Kraftfahrzeug außerorts * Autobahn *
Motorrad, Pkw 80-100 km/h* 120 km/h
* Beschilderung beachten, Fahrzeugabhängige Höchstgeschwindigkeiten: **100 km/h: Kleintransporter, Wohnmobil oder Spezialfahrzeug (N1-Klasse) bis zu einem Leergewicht von 1800 kg (und Erstzulassung 1981 – 1994), Kleintransporter, Wohnmobil oder Spezialfahrzeug (N1-Klasse) bis zu einem Leergewicht von 1875 kg (und Erstzulassung 1995 oder später), Kleintransporter (N1) und Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit folgender Ausstattung: ABS Bremsen und Airbag mindestens für den Fahrer; in Wohnmobilen zudem Sicherheitsgurte an allen während der Fahrt zulässigen Sitzplätzen 80 km/h: alle anderen Kleintransporter, Wohnmobile oder Spezialfahrzeuge, als die obengenannten.

flagge-niederlande   Niederlande

Kraftfahrzeug außerorts Autobahn
Motorrad***, Pkw, Wohnmobil bis 3,5t 80 km/h 120 km/h
Pkw mit Anhänger, 80 km/h 90 km/h

flagge-schweiz   Schweiz

Kraftfahrzeug außerorts Autobahn
Motorrad***, Pkw, Wohnmobil bis 3,5t 80 km/h 120 km/h
Pkw mit Anhänger, 80 km/h 80 km/h

Stand Jänner 2015. Alle Angaben ohne Gewähr.